Steuern sparen mag kein romantischer Grund für einen Heiratsantrag sein, ein lohnender aber sehr wohl. Welcher Hochzeitstermin steuerlich günstig ist, was hinter den Lohnsteuerklassen steckt und wann getrennte Wohnungen zur „doppelten Haushaltsführung“ werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.
Ehegattensplitting nutzen: In Deutschland haben Ehepaare die Wahl, ob sie ihre Einkommensteuererklärung einzeln oder gemeinsam abgeben möchten. Gerade bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen lohnt sich in der Regel die Zusammenveranlagung, denn dann greift das Ehegattensplitting. Dabei wird das gemeinsame Einkommen des Paares bei der Steuerberechnung halbiert und der Steuersatz für dieses halbierte Einkommen angesetzt. Der Spareffekt: In der Gesamtschau sinkt der Steuersatz des Paares. Übrigens, egal ob im Januar oder Dezember geheiratet wird, das Splitting gilt fürs ganze Jahr!
Lohnsteuerklassen richtig wählen: Nach einer Eheschließung können Paare aussuchen, ob sie die Steuerklassen 4/4, 3/5 oder das Faktorverfahren wählen möchten. Während sich die Steuerklassenkombination 4/4 bei ähnlichen Verdiensten anbietet, lohnt sich die Steuerklasse 3/5 bei unterschiedlichen Einkommen. Bleiben die Gehälter der Partner über das Jahr relativ stabil, kann die Lohnsteuer des Paares sehr genau mit dem Faktorverfahren bestimmt werden. Unterm Strich bleibt festzuhalten: Die Steuerklassen gelten nur für den monatlichen Lohnsteuerabzug, tatsächlich abgerechnet wird erst im Steuerbescheid. Steuerlich werden so alle Ehepaare – unabhängig von der Wahl der Steuerklassen – gleich behandelt. Je nachdem, wie die Steuerklassen gewählt wurden, kann es aber zu Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen kommen. Übrigens: Passt die Steuerklassenkombination nicht mehr zu den Lebensumständen, ist grundsätzlich ein Wechsel einmal im Jahr möglich.
Höhere Werbungskosten absetzbar: Aus getrennten Wohnungen kann nach der Heirat schnell eine „doppelte Haushaltsführung“ werden, die beim Steuern sparen hilft. Unterhalten Arbeitnehmer – neben der gemeinsamen Ehewohnung – am Beschäftigungsort eine zweite Wohnung, so können die Kosten für die zweite Miete und Kosten für Familienheimfahrten steuerlich ggf. als „doppelte Haushaltsführung“ abgesetzt werden. Bei Ehepaaren lässt sich die gemeinsame Familienwohnung gegenüber dem Finanzamt einfacher nachweisen als bei Singles.
Aussageverweigerungsrecht: Verlobte und Ehepartner haben ein Aussageverweigerungsrecht. Daher ist es möglich, bei Besteuerungs- und Ermittlungsverfahren oder Betriebsprüfungen, die den Partner betreffen, die Aussage zu verweigern.
Scheidungskosten nicht absetzbar: Geht das Paar wieder getrennter Wege, ist meist die Scheidung die Folge. Aber Achtung: Die Scheidungskosten – z. B. für den Anwalt – sind im Regelfall nicht mehr steuerlich absetzbar.
Quelle: Bund der Steuerzahler