Mit einem ganz legalen Trick können Patchwork-Familien ihr Kindergeld erhöhen. Dahinter verbirgt sich die sogenannte Zählkinder-Berechnung, erklärt der Bund der Steuerzahler. Der Kniff, es sollte immer der Partner das Kindergeld beantragen, der mehr eigene Kinder – zum Beispiel aus einer früheren Beziehung – hat.
Kinder, die beim Ex-Partner leben, gelten für den anderen Elternteil als „Zählkinder“. Das heißt, das Kindergeld wird nur an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind wohnt, gezählt wird das Kind aber auch für den anderen Elternteil. Auswirkungen hat dies für die Berechnungsweise des Kindergelds, wenn die Eltern des gemeinsamen Kindes noch weitere Kinder mit einem neuen Partner haben. Denn je nach Kinderanzahl wird ein höheres Kindergeld gezahlt: Für das erste und zweite Kind gibt es 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind 221 Euro pro Monat. Daher sollte immer der Elternteil das Kindergeld beantragen, der mehr Kinder hat, rät der Bund der Steuerzahler.
Ein Beispiel: Julia und Thomas haben ein gemeinsames Kind. Die Beziehung scheitert und das gemeinsame Kind bleibt bei Julia. Sie bekommt monatlich Kindergeld in Höhe von 190 Euro. Thomas heiratet erneut und hat mit seiner Frau Katja zwei gemeinsame Kinder. Das Kind aus der ersten Beziehung mit Julia ist nun Zählkind. Dadurch rechnen die beiden später geborenen Kinder bei Thomas bereits als zweites und drittes Kind. D. h. beantragt Thomas das Kindergeld zählt das ältere Kind aus der Beziehung mit Julia mit. Für die beiden Kinder mit Katja wird folglich das Kindergeld für das zweite und dritte Kind gezahlt, also 190 Euro plus 196 Euro pro Monat. Würde hingegen Katja das Kindergeld beziehen, würden nur ihre beiden eigenen Kinder zählen, sodass es jeweils 190 Euro Kindergeld pro Monat gäbe. Daher sollte Thomas das Kindergeld beantragen, durch die Zählkinder-Regelung bekommt die Familie so 6 Euro mehr Kindergeld pro Monat. Das sind im Jahr immerhin 72 Euro, rechnet der Bund der Steuerzahler vor.
Quelle: Bund der Steuerzahler