November 2021: Umzugskosten bei der Steuer absetzen – Finanzamt erkennt höhere Umzugspauschalen an

Wechseln Steuerzahler aus beruflichen Gründen den Wohnort, können sie die Ausgaben für den Umzug i. d. R. als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der Steuererklärung ansetzen. Die Finanzverwaltung hat die Pauschalen für Umzüge angepasst, die ab 1. April 2021 erfolgen. Der Bund der Steuerzahler erläutert die neuen Pauschalen und hat nachgerechnet. 

Wer jobbedingt umzieht, kann dadurch die Einkommensteuern zu reduzieren. Neben Einzelkosten, etwa für einen Makler, Fahrtkosten oder Speditionskosten ist zusätzlich ein Pauschbetrag für „sonstige Umzugskosten“ abziehbar, erklärt der Bund der Steuerzahler. Im Juli 2021 hat das Bundesfinanzministerium neue Umzugspauschalen veröffentlicht, die bereits für Umzüge ab 1. April 2021 gelten. Maßgeblich ist dabei der Tag, vor dem die Umzugskisten und Möbel eingeladen werden (BMF-Schreiben vom 21. Juli 2021).

Für Umzüge aus beruflichen Gründen kann zunächst eine Pauschale von 870 Euro angesetzt werden. Für jedes weitere Haushaltsmitglied, zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Stief- oder Pflegekinder, kann ein Betrag von jeweils 580 Euro hinzugerechnet werden. Wer umzieht, aber bislang keine eigene Wohnung hatte oder nicht in eine eigene Wohnung zieht, kann bei einem Wohnortswechsel zumindest eine Pauschale von 174 Euro geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgte, z. B. beim Jobwechsel, weil erstmals eine Arbeit aufgenommen wurde oder sich durch den Umzug die Fahrtzeit zur Arbeit deutlich verkürzt. Dabei kommt es nicht auf die Wegstrecke, sondern auf die Fahrtzeit an, die durch den Umzug eingespart wird: Wer durch den Umzug täglich etwa eine Stunde weniger für den Weg zur Arbeit benötigt, kann profitieren. Somit kommt auch ein Umzug innerhalb einer Großstadt in Betracht. 

“Eine vierköpfige Familie, die aufgrund des Jobwechsels im April 2021 umzieht, kann beispielsweise insgesamt 2.610 Euro bei der Einkommensteuererklärung pauschal absetzen“ rechnen die Experten vom Steuerzahlerbund vor (Rechnung: 870 Euro + 580 Euro + 580 Euro + 580 Euro). Wurde der Umzug hingegen im Mai 2020 beendet, konnten nur 2.361 Euro geltend gemacht werden (Rechnung: 1.639 Euro + 361 Euro + 361 Euro). Erfolgen Erstattungen des Arbeitgebers, können die Ausgaben nicht mehr bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden.

Benötigen die Kinder Nachhilfeunterricht aufgrund des umzugsbedingten Schulwechsels, können Sie auch diese Kosten steuerlich absetzen. Für Umzüge ab April 2021 können Nachhilfekosten für jedes Kind bis zum Höchstbetrag von 1.160 Euro berücksichtigt werden. 

Wer aus privaten Gründen Haus oder Wohnung wechselt, kann die Kosten ebenfalls steuerlich abziehen, wenn er von einem Profi unterstützt wird. Die Kosten für das Umzugsunternehmen sind als haushaltsnahe Dienstleistung sowie durchgeführten Reparaturen als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung abziehbar. 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt beträgt die maximale Steuerersparnis. “Dies sind Rechnungen von bis zu 4.000 Euro pro Jahr“, erklärt der Bund der Steuerzahler abschließend.

Quelle: Bund der Steuerzahler