Oktober 2016: Gesundheitsbewusstes Verhalten schadet nicht bei der Steuer – Finanzamt darf bei Bonusprogrammen den Steuerabzug nicht kürzen

Eine gute Nachricht für Versicherte: Bonuszahlungen der Krankenkasse für freiwillige Gesundheitsmaßnahmen sind keine Betragsrückerstattung. Das heißt, die Krankenkassenbeiträge für die Basisversorgung dürfen in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden, erklärt der Bund … Weiterlesen